Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS

Verein
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS ist die grösste und die einzige überregional tätige Rechtsberatungsstelle der Schweiz, die auf Sozialhilferecht spezialisiert ist. Die UFS berät, begleitet und vertritt Armutsbetroffene kostenlos bei Anliegen zur Sozialhilfe, führt Schulungen zum Sozialhilferecht durch und setzt sich öffentlich für eine menschenwürdige Sozialhilfe ein. Organisiert ist die UFS als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Zürich.
Projekte Kontaktinformationen
  1. Ziele

    Sozialhilfebeziehende sollen diejenige Sozialhilfeleistungen, die ihnen rechtmässig zustehen, effektiv auch erhalten. Die Sozialhilfe soll menschenwürdige ausgestaltet sein.

  2. Grundsätze

    «...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen», heisst es am Anfang der Schweizer Bundesverfassung. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS steht seit 2012 für die Umsetzung dieser Worte ein. Sie setzt sich für rechtsstaatliche Rahmenbedingungen ein, die Armutsbetroffenen eine menschenwürdige Lebensweise ermöglichen. Dadurch sollen Armutbetroffene aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden. Der gemeinnützige Verein ist politisch und konfessionell neutral.

  3. Massnahmen

    Die UFS ist bestrebt eine Wirkung über den Einzelfall hinaus zu erzielen, weshalb sie ihren Kernbereich «Rechtsberatung» mit den Bereichen «Bildung» und «Kommunikation» kombiniert. Rechtsberatung: Die UFS berät Armutsbetroffene bei Anliegen zur Sozialhilfe, vermittelt zwischen den involvierten Parteien und vertritt bedürftige Menschen in sozialhilferechtlichen Verfahren. Das Angebot ist für Armutsbetroffene kostenlos. Bildung: Um zukünftigen Sozialarbeiter:innen und Jurist:innen die Möglichkeit zu geben, sich relevante sozialhilferechtliche Kenntnisse anzueignen, ist die UFS an der Durchführung von Lehrveranstaltungen der ZHAW, FHNW, HSLU und der Universität Zürich beteiligt. Regelmässig führt die UFS auch spezifische Schulungen für NGOs und Hilfswerke durch. Kommunikation: Die UFS ist bestrebt einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Sozialhilfe zu leisten und ihre. Expertise mit einer breiteren Öffentlichkeit und relevanten Akteuren der Sozialhilfe zu teilen.

  4. Finanzierung

    Die Klient*innen der UFS besitzen nicht die Mittel, um für die Rechtsberatungen bezahlen zu können. Die Finanzierung der UFS stellt weiterhin eine grosse Herausforderung dar. Seit 2021 beteiligen sich Kanton und Stadt Zürich im Rahmen von zwei dreijährigen Pilotprojekten finanziell an der Fachstelle. Damit erhält in der Schweiz erstmals eine auf Sozialhilferecht spezialisierte Rechtsberatungsstelle öffentliche Gelder. Trotz dieser Beiträge ist die UFS hauptsächlich durch Spenden von privaten Institutionen und Einzelpersonen finanziert. Die Finanzierung der Fachstelle bleibt eine grosse Herausforderung. Ohne das grosse Engagement von Freiwilligen könnte die UFS nicht existieren. Von den aktuell 510 Stellenprozenten werden rund 70 Stellenprozente von einer Juristin und einem Anwalt unentgeltlich geleistet. Weitere Freiwillige engagieren sich im Vorstand und in den Bereichen Administration und Kommunikation.