Unter dem Namen team72 besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Der Verein bietet Personen mit entsprechender Motivation nach ihrem Austritt aus dem Strafvollzug professionelle und umfassende Hilfestellung an mit dem Ziel, eine Verbesserung ihrer Lebenssituation sowie gesellschaftlichen Integration zu erreichen und sie bei der Vermeidung von Rückfällen zu unterstützen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Der Verein team72 bietet Personen mit entsprechender Motivation nach ihrem Austritt aus dem Strafvollzug professionelle und umfassende Hilfestellung an mit dem Ziel, eine Verbesserung ihrer Lebenssituation sowie gesellschaftlichen Integration zu erreichen und sie bei der Vermeidung von Rückfällen zu unterstützen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Das team72 trägt zu einer verbesserten Resozialisierung von Straffälligen bei und schliesst mit seinem Angebot eine wichtige Lücke im Übergang vom Sanktionenvollzug in die Freiheit. Es sieht sich mehrfach mandatiert und fühlt sich den Interessen von Klienten/-innen und der Gesellschaft gleichermassen verpflichtet. Im Vordergrund der Tätigkeit stehen die Erschliessung sozialer Einbindungen sowie die Verbesserung von Verhaltensfertigkeiten betreuter Personen. Die Gewährleistung einer Tagesstruktur und eines förderlichen Wohnumfelds hat eine hohe Priorität.
Mit dem Ziel der Selbstbefähigung fördert das team72 die Klienten/-innen umfassend und fordert von ihnen im Gegenzug eine aktive Mitarbeit. Menschliches Verhalten wird als erlernt und deshalb grundsätzlich veränderbar angesehen. Dementsprechend kommen kognitiv-verhaltensorientierte Methoden zum Einsatz. Die Zusammenarbeit ist stets geprägt von Klarheit und Verbindlichkeit. Das berufliche Handeln orientiert sich an den ethischen Prinzipien Professioneller der Sozialen Arbeit Schweiz (vgl. Avenir Suisse, 2006).
Die Mitarbeitenden kommunizieren untereinander offen, direkt und dabei stets respektvoll. Jede/-r arbeitet in ihrem/seinem Aufgabenbereich weitgehend eigenverantwortlich. Entscheidungen werden nach Möglichkeit im Konsensverfahren getroffen – im Falle von Unstimmigkeit entscheidet letztlich die Betriebs- resp. Geschäftsleitung. Bei der Führung stehen das Coachen und Fördern der Mitarbeitenden im Vordergrund. Ein wichtiges Führungsinstrument sind mindestens jährlich überprüfte Zielvereinbarungen.
Die Einnahmen des team72 bestehen zum grössten Teil aus subjektfinanzierten Dienstleistungen im Auftrag kantonaler Justizvollzugsämter oder Sozialämter. Teilweise werden auch Finanzierungen via Arbeitsvermittlungsamt oder IV/SVA geleistet. Ein bisher marginaler Teil besteht aus Zuwendungen von Kirchen und privaten Spendern respektive Vereinsmitgliedern.
CH41 0900 0000 8004 8628 2