Projekte Kontaktinformationen
  1. Zweck (SHAB)

    Sicherstellung der Erstattung bezahlter Beträge und der Rückreise der Konsumenten, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses derjenigen schweizerischen und liechtensteinischen Reiseveranstalter und/oder Reisevermittler, welche mit der Stiftung in einem Vertragsverhältnis stehen. Sichergestellt sind die Leistungen im Sinne des Bundesgesetzes über Pauschalreisen. Zusätzliche Sicherstellungen können vom Stiftungsrat bestimmt werden.