Die Stiftung bezweckt für Kinder & Erwachsene tiergestützte Therapie/Intervention sowie die Ausbildung von Blindenführhunden, Assistenzhunden und Autismus-Begleithunden. Im Weiteren kann sie Hilfshunde für betagte und behinderte Menschen auf deren Bedürfnisse ausbilden. Zur Zweckerreichung kann die Stiftung Hunde halten und züchten. Zudem kann sie für tiergestützte Therapie/Intervention andere Tiere ausbilden, halten und züchten. Die Stiftung stärkt nachhaltig die Qualität des Zusammenlebens zwischen Mensch und Tier, auch im Sinne des Tierschutzes. Sie unterstützt Menschen in Krisen oder schwierigen Lebenssituationen, erleichtert Menschen mit physischen sowie psychischen Einschränkungen/Behinderungen den Alltag und fördert deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung vorrangig in der ganzen Schweiz tätig, kann sich jedoch auch im Ausland engagieren. Im Sinne der Zwecksetzung kann sie Liegenschaften erwerben und veräussern. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen und ein Gewinn wird nicht angestrebt. Die Stiftung kann für die Verfolgung ihrer Zwecke sowohl die Erträge des Vermögens und ausdrücklich auch die Vermögenssubstanz selber einsetzen. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.
Seit 2021 bildet Simpera Blindenführ- und Assistenzhunde sowie Autismus-Begleithunde aus. Der Bedarf wächst. Heute wartet ein Blinder mit 18 Monaten unverhältnismässig lange auf einen Blindenführhund – eine Gefahr für Selbstständigkeit, Arbeitsplatz und Psyche. Ein Autismus-Begleithund ermöglicht einem Kind mehr Ruhe und somit eine Ausbildung. Es gibt immer mehr Kinder mit einem Autismus-Spektrum. Simpera wünscht sich mehr Lebensfreude für Betroffene will ihnen eine echte Lebenshilfe an die Hand geben. Daher braucht Simpera die grosszügige Unterstützung von Spendern, um mehr Hilfshunde ausbilden zu können.
Mit unserem Angebot wollen wir Menschen mit physischen und/oder psychischen Einschränkungen oder Behinderungen… • ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können (Inklusion) • helfen, Hürden und Grenzen zu überwinden - dies ganz im Sinne der Förderung ihrer Selbständigkeit und Selbstbestimmung • unterstützen, Brücken zu anderen Menschen zu bauen, indem der Hund als Helfer/Begleiter und nicht die Beeinträchtigung (Blindheit, Autismus) im Vordergrund steht • beistehen, Krisenzeiten zu bewältigen, Neuorientierung und Gesundheit unterstützen • den Spitalaufenthalt erleichtern, resp. ertragbar machen • das Zusammenleben von Menschen mit einer Beeinträchtigung und Tieren nachhaltig zu stärken. Mittel- und langfristig wollen wir das beschränkte Ausbildungsangebot von Blindenführ- und Assistenzhunden sowie Autismusbegleithunden erweitern.
In unseren Ausbildungsprogrammen gelten folgende Grundsätze/Werte: • wir beobachten den Entwicklungs-Rhythmus jedes einzelnen Ausbildungshundes und adaptieren entsprechend dessen Ausbildung und/oder Ausbildungsdauer • wir legen grossen Wert auf ein freudiges und freiwillig motiviertes Arbeiten der Hunde und achten bei den Einsatzmöglichkeiten stets auf deren individuellen Neigungen/Talente • wir fokussieren uns bei der Ausbildungsarbeit auf die Bindung zwischen Mensch und Tier und ermöglichen ein Gespann, das sich gegenseitig vertraut und auf sich verlassen kann • wir sind von der heilenden Wirkung der Tiere auf den Menschen überzeugt. Unsere Erfahrung bestärkt unsere Überzeugung, dass die Interaktion mit Tieren künftig einen noch wichtigeren Stellenwert bekommen wird • wir nutzen unser Netzwerk zu anderen Partnern und Institutionen und passen unsere Einsätze und Ausbildungen den aktuellen Erkenntnissen an • wir arbeiten diskret, handlungsorientiert und bieten Hilfe zur Selbsthilfe • wir achten darauf, dass ungeeignete Hunde, welche keine Ausbildung absolvieren können und Hunde, die pensioniert oder ausser Dienst gesetzt werden, einen guten Lebensplatz erhalten
Heute wartet ein Blinder 18 Monate lang auf einen Blindenführhund – eine Gefahr für Selbstständigkeit, Arbeitsplatz, soziale Integration und Psyche. Das Problem mit dem Autismus wird immer gewichtiger, Schulen werden extrem belastet. Es müssen mehr Hilfshunde zur Verfügung gestellt werden, für Kinder mit Autismus und Blinde. Mittelfristig will Simpera daher 16 Hilfshunde pro Jahr (bisher 3) fertig ausbilden können.
Ein fertig ausgebildeter Blindenführhund ist 26 Monate alt und kostet Fr. 66'670, die IV bezahlt am ersten Einsatztag eine Pauschale von Fr. 10'000 für die Einführung und anschliessend 8 Jahre lang eine Miete von Fr. 350 pro Monat (im besten Fall also 33'600, wenn der Hund nicht ausfällt) Die Vorfinanzierung und die Restfinanzierung kann Simpera nur dank Spenden bewerkstelligen. Ein fertig ausgebildeter Autismus-Begleithund ist 14 Monate und kostet Fr. 38'530, wovon die IV für Kinder zwischen 4-9 Jahren am ersten Einsatztag eine Pauschale von Fr. 20'280 bezahlt. Die Finanzierungslücke muss mit Spendeneinnahmen gedeckt werden können.