Projekte Kontaktinformationen
  1. Zweck (SHAB)

    Die Stiftung bezweckt für Kinder & Erwachsene tiergestützte Therapie/Intervention sowie die Ausbildung von Blindenführhunden, Assistenzhunden und Autismus-Begleithunden. Im Weiteren kann sie Hilfshunde für betagte und behinderte Menschen auf deren Bedürfnisse ausbilden. Zur Zweckerreichung kann die Stiftung Hunde halten und züchten. Zudem kann sie für tiergestützte Therapie/Intervention andere Tiere ausbilden, halten und züchten. Die Stiftung stärkt nachhaltig die Qualität des Zusammenlebens zwischen Mensch und Tier, auch im Sinne des Tierschutzes. Sie unterstützt Menschen in Krisen oder schwierigen Lebenssituationen, erleichtert Menschen mit physischen sowie psychischen Einschränkungen/Behinderungen den Alltag und fördert deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung vorrangig in der ganzen Schweiz tätig, kann sich jedoch auch im Ausland engagieren. Im Sinne der Zwecksetzung kann sie Liegenschaften erwerben und veräussern. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen und ein Gewinn wird nicht angestrebt. Die Stiftung kann für die Verfolgung ihrer Zwecke sowohl die Erträge des Vermögens und ausdrücklich auch die Vermögenssubstanz selber einsetzen. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur Änderung des Zweckes vor.