Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben.
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  1. Zweck

    Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ist ein gemeinnütziger Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Der Verein bezweckt a) unterstützungsbedürftigen Gemeinden im schweizerischen Berggebiet (Alpen und Jura) bei der Lösung ihrer Aufgaben, namentlich im Bereich der Infrastruktur, finanziell oder in anderer Weise beizustehen. Im gleichen Rahmen kann Hilfe an Genossenschaften, Korporationen und andere Träger öffentlicher, gemeinnütziger oder gesellschaftlicher Funktionen gewährt werden; b) in Not geratene Familien und Einzelpersonen in solchen Gemeinden zu unterstützen, soweit nicht andere Hilfswerke hinreichende Leistungen erbringen; c) die Solidarität mit der Bergbevölkerung zu verbreiten und zu fördern.

  2. Die wichtigsten Punkte in Kürze

    Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben.

  3. Ziele

    Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Die Verantwortlichen der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und ihre Gönner sind sich durch­aus bewusst, wie viel sie alle unse­rer Bergbevölkerung zu ver­dan­ken haben. Denn trotz erschwer­ter Bedingungen und trotz beschränk­ter finan­zi­el­ler Mittel setzt sich die Bergbevölkerung uner­müd­lich für die Erhaltung unse­res Berggebietes, auch unse­re Erholungslandschaft, ein. Sie sorgt dafür, dass unse­re Bergwelt nicht ver­gan­det und dass unse­re Bergdörfer nicht zu Museen ver­kom­men, son­dern als leben­di­ge Gemeinschaften erhal­ten blei­ben. Intakte Gemeinschaften sind gera­de in der heu­ti­gen kurz­le­bi­gen Zeit von beson­de­rem Wert.

  4. Grundsätze

    Die Vorstandsmitglieder und Experten der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden arbei­ten ehren­amt­lich und neh­men die Abklärungen der zu unter­stüt­zen­den Gesuche an Ort und Stelle vor, um genau zu wis­sen, wie viel und zu wel­chem Zweck Gelder benö­tigt wer­den, so dass die Spender die Gewissheit hin­sicht­lich kor­rek­ter Verwendung der Spendengelder haben. Dank der ehren­amt­li­chen Mitarbeit unse­rer Vorstandsmitglieder und Experten (zusam­men lei­sten sie im Durchschnitt pro Jahr 10’000 Arbeitsstunden) ist es mög­lich, die Verwaltungskosten bei­spiel­haft nied­rig zu halten.

  5. Massnahmen

    Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

  6. Finanzierung

    Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden kann dank den Spenden von Privatpersonen, von Stiftungen, Firmen sowie Kantonen, Städten und Gemeinden projektbezogene Hilfe leisten. Die Spenderinnen und Spender haben die Möglichkeit, ein ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len.

  7. Unterstützung

    Dank der gros­sen Solidarität von Spenderinnen und Spendern kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden in den Bereichen: Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze

  8. Bankverbindung

    Zürcher Kantonalbank Konto 1100-0028.039 IBAN CH39 0070 0110 0000 2803 9