Die Stiftung setzt sich für einen wirksamen und koordinierten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung und Misshandlung ein. Die Stiftung bezweckt insbesondere den Aufbau, die Sicherstellung und die Weiterentwicklung von Beratungsangeboten im Einzugsgebiet des Kantonsspitals Winterthur: für Kinder und Jugendliche, die körperlich, sexuell oder psychisch misshandelt oder vernachlässigt worden sind, sowie für deren Angehörige. Zur Prävention von entsprechenden Übergriffen auf Kinder und Jugendliche. Die Stiftung arbeitet dabei eng mit den dafür zuständigen öffentlichen Institutionen (insbesondere dem Kantonsspital Winterthur und den kantonalen Ämtern) sowie weiteren Partnern zusammen. Darüber hinaus kann die Stiftung überall aktiv werden, wo Kinder und Jugendliche in Not sind und kein ausreichendes öffentliches Versorgungsangebot existiert. Die Stiftung kann im Rahmen dieses Stiftungszwecks auch Dritte beauftragen. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.
Die Stiftung setzt sich im Grossraum Winterthur für einen wirksamen und koordinierten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung und Misshandlung ein. Sie bezweckt insbesondere den Aufbau, die Sicherstellung und die Weiterentwicklung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche, die körperlich, sexuell oder psychisch misshandelt oder vernachlässigt worden sind, sowie für deren Angehörige. Die Stiftung setzt sich auch ein für die Prävention von entsprechenden Übergriffen auf Kinder und Jugendliche.
Vordringlichstes Ziel der Stiftung ist es, misshandelten und gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen Schutz und Unterstützung anzubieten. Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen erhalten Hilfe und Begleitung im Rahmen des Opferhilfegesetzes.
Die Zahl misshandelter Kinder und Jugendlicher ist weit grösser, als verbreitet angenommen wird. Kinder und Jugendliche erleiden Misshandlungen körperlicher, sexueller und psychischer Art. Zentraler Wert der Stiftung ist die körperliche und psychische Integrität von Kindern und Jugendlichen. Diese gilt es mit verschiedenen Angeboten zu schützen.
Die Fachstelle gewährleistet auf der Grundlage des Schweizerischen Opferhilfegesetzes die Beratung und Begleitung von Opfern bzw. von Personen, die den Opfern nahestehen. Sie kann niederschwellig kontaktiert werden und hilft rasch, anonym und gratis. Die Krisenwohngruppe:n bieten Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Familie Gewalt erleben (körperlich, psychisch, sexuell) oder vernachlässigt werden: Schutz und Sicherheit, Stabilität und Beruhigung, Unterstützung und Begleitung in relevanten Lebensthemen, Entwicklung von Perspektiven für die Zukunft.
Die Fachstelle wird zu einem grossen Teil durch die kantonale Opferhilfestelle mit einer Leistungsvereinbarung und durch das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) mit staatlichen Subventionen finanziert. Der Betrieb der Krisenwohngruppe wird weitgehend über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton (Amt für Jugend und Berufsberatung) finanziert. Fü den dringend benötigten Ausbau des Angebotes (Infrastrukturkosten, Aufbau Personal) ist die Stiftung auf Spenden angewiesen.