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  1. Zweck (SHAB)

    Führung, Instandhaltung und längerfristige Sicherung des Klosters St. Anna als römisch-katholische Klosteranlage für die Kapuzinerinnen oder für eine andere kirchliche oder kirchennahe Gemeinschaft oder Institution; im Falle ihrer teilweisen oder vollständigen Veräusserung für andere Bedürfnisse ist der Erlös ausschliesslich für kirchliche oder kirchennahe Zwecke zu verwenden; Verwaltung des Klostervermögens zum Nutzen und zur Sicherstellung des gemeinsamen und persönlichen Wohlergehens der Schwestern Kapuzinerinnen; finanzielle und fürsorgerische Vorsorge für die einzelnen Konventschwestern bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit; Solidarität mit der vom Gerlisberger Konvent gegründeten Gemeinschaft der Kapuzinerinnen in Tansania/Ostafrika und die freiwillige finanzielle Unterstützung, soweit die Mittel der Stiftung es erlauben.