Projekte Kontaktinformationen
  1. Zweck (SHAB)

    Die Stiftung bezweckt, mit ihren Mitteln ausschliesslich in gemeinnütziger Weise der Allgemeinheit zu dienen. Sie verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Aller Ertrag des in die Stiftung eingebrachten Vermögens und im Falle der Liquidation der Stiftung das gesamte Stiftungsvermögen selber soll ausnahmslos für gemeinnützige, kulturelle, wissenschaftliche und künstlerische Zwecke verwendet werden. So wird die Stiftung öffentliche oder private Institutionen, die in irgend einer Weise fürsorgerische oder karitative und wohltätige Zwecke verfolgen, unterstützen oder unmittelbar an Bedürftige Beiträge ausschütten. Ebenso wird die Stiftung Schulen, wissenschaftlichen Unternehmungen aller Art oder Studenten und wissenschaftlich tätigen Personen, die der Förderung würdig sind, mit Schenkungen und Stipendien unterstützen und ausbilden. Ferner wird die Stiftung auch kulturelle und künstlerische Bestrebungen durch Zuwendungen an Institutionen mit kulturellen Zielen oder Künstler unterstützen. Die Förderung der oben erwähnten Zwecke oder Ziele erfolgt durch die Stiftung in erster Linie im weiteren Einzugsgebiet von Winterthur. Sie kann ihre Tätigkeit jedoch auch auf das ganze Gebiet des Kantons Zürich ausdehnen sowie ausnahmsweise auch allgemein schweizerische Institutionen oder Veranstaltungen unterstützen.